Intellectual Property
IP steht für Intellecutal Property, also geistiges Eigentum. Darunter versteht man Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software). Dieses geistige Eigentum kann durch das Erlangen von Schutzrechten vor Nachahmung geschützt werden.
Es geht dabei aber nicht nur um den Schutz der eigenen Idee, sondern auch darum, keine fremden Schutzrechte zu verletzen!
Gewerbliche Schutzrechtarten
Schutzrecht: Patent
Schutzgegenstand: Technische Erfindung
Laufzeit: 20 Jahre
Voraussetzung: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblich anwendbar
Entstehung des Rechts: Anmeldung, Prüfung, Erteilung
Gesetzliche Grundlage: Patentgesetz (PatG)
Schutzrecht: Gebrauchsmuster
Schutzgegenstand: Technische Erfindung
Laufzeit: 10 Jahre
Voraussetzung: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblich anwendbar
Entstehung des Rechts: Anmeldung, Eintragung
Gesetzliche Grundlage: Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
Schutzrecht: Geschmacksmuster
Schutzgegenstand: Design und Flächenmuster
Laufzeit: 20 Jahre
Voraussetzung: Neuheit, Eigentümlichkeit
Entstehung des Rechts: Anmeldung
Gesetzliche Grundlage: Designgesetz (DesignG)
Schutzrecht: Urheberrecht
Schutzgegenstand: Werke: Literatur, Wissenschaft, Kunst; Software
Laufzeit: bis 70 Jahre nach Tod
Voraussetzung: Schöpferische Gestaltungshöhe
Entstehung des Rechts: durch Entstehung des Werkes
Gesetzliche Grundlage: Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Schutzrecht: Marke
Schutzgegenstand: Waren, Dienstleistungen, geschäftliche Bezeichnungen, Werke (Titel)
Laufzeit: 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar
Voraussetzung: Unterscheidungskraft, Benutzung
Entstehung des Rechts: Anmeldung, Eintragung
Gesetzliche Grundlage: Markengesetz (MarkenG)