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Intellectual Property

IP steht für Intellecutal Property, also geistiges Eigentum. Darunter versteht man Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software). Dieses geistige Eigentum kann durch das Erlangen von Schutzrechten vor Nachahmung geschützt werden. 

Es geht dabei aber nicht nur um den Schutz der eigenen Idee, sondern auch darum, keine fremden Schutzrechte zu verletzen!

Gewerbliche Schutzrechtarten

Schutzrecht: Patent

Schutzgegenstand: Technische Erfindung
Laufzeit: 20 Jahre
Voraussetzung: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblich anwendbar
Entstehung des Rechts: Anmeldung, Prüfung, Erteilung
Gesetzliche Grundlage: Patentgesetz (PatG)

 

 

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