Für das Verbundprojekt StartMiUp der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Technischen Hochschule Mittelhessen unter dem Dach des Forschungscampus Mittelhessen hat der gleichberechtigte Zugang zu unseren Angeboten höchte Priorität. Wir sind bemüht unsere Webseite im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt in der Regel für die Seiten im Webauftritt, welche unter "startmiup.de" abrufbar sind.
Stand Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Desktopansicht und die mobilen Ansichten dieser Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten
- Links haben nicht immer eine Beschreibung und können unverständlich sein
- Verlinkte Dokumente (z.B. PDF-Dateien) sind nicht immer barrierefrei
- Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache bereitgestellt
- Nicht alle Seiten sind Einsprachig
Begründung
Wir nutzen für unsere Webseite ein Inhaltsverwaltungswerkzeug (CMS) mit Erweiterungen von Drittanbietern. Die Seiten werden von mehreren CMS-Redaktionsmitarbeitenden betreut. Daher sind redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar.
Die Nutzung des CMS bedingt, dass Teile des Quelltextes außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen und daher nicht angepasst werden können. Gleichwohl sind wir bemüht, die bestehenden Anpassungsmöglichkeiten des Systems zu nutzen um einen weitestgehend barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 16.11.2020 erstellt und wurde zuletzt überprüft am 26.07.2022.
Methodik der Prüfung: Selbstevaluation.
Für die Überprüfung wurden benutzt:
- Barrierefreiheitsfunktion des Webbrowsers Firefox (https://www.mozilla.org/de/firefox/)
- WAVE Accessibility Erweiterung von WebAIM für den Webbrowser Firefox (https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/wave-accessibility-tool/)
- Web Accessibility Checker (https://achacker.ca)
- Google Lighthouse (https://developers.google.com/web/tools/lighthouse/)
Feedback und Kontaktangaben
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.
Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nitcht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden.
Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:
Landesbeauftragte für barrierefreie ITProf. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Regierungspräsidium Gießen
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
+49 641 303-2901
+49 611 32764 4036
https://rp-giessen.hessen.de/über-uns/beauftragte-für-barrierefreie-it