Häufige Fragen
Hier findest du einige häufig gestellte Fragen von Interessierten an einer Beratung durch die StartUp Clinic, wie auch von (angehenden) Berater:innen.
von Beratungssuchenden
Zu welchen Themen berät die StartUp Clinic?
Die StartUp Clinic berät zu wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Themen mit Gründungsbezug. Dies umfasst derzeit die Geschäftsmodellentwicklung, Pitching und Teile des IT- und E-Commerce-Rechts (Erstellen eines Impressums, rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce-Recht, Umfang einer Datenschutzerklärung) sowie zu gewerblichen Schutzrechten (Design-, Marken- und Urheberrecht).
Allerdings sind nicht alle Fälle zur Bearbeitung durch Studierende geeignet. Insbesondere spezielle Frage und Probleme mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung bleiben einer anwaltlichen oder anderen fachlichen Beratung vorbehalten. Diese Fälle können wir nach einer Vorprüfung leider nicht annehmen.Die StartUp Clinic steht dir aber natürlich auch gerne bei individuellen Fragestellungen sowohl mit dem eigenen Know-how als auch mit dem Know-how des Mentor:innenpools zur Seite.
Wo finde ich die StartUp Clinic?
Die StartUp Clinic findest du in den Niederlassungen der Gründungszentren der Justus-Liebig-Universität Gießen (für Mitglieder der JLU und THM) und der Phillips-Universität Marburg.
Wann kann ich die studentische Beratung um Rat anfragen?
Kurz gesagt: jederzeit. Schildere einfach dein Beratungsanliegen im SupportMi Check-In und wir prüfen, ob dein Anliegen für die studentische Beratung geeignet ist. In jedem Fall stehen dir an anderen Stellen, beispielsweise den Hochschulgründungsberatungen, Fachleute zu vielen möglichen Fragestellungen zur Seite. Wir unterstützen dich gerne bei der Suche.
Wer kann die studentische Beratung in Anspruch nehmen?
Die Inanspruchnahme steht allen Studierenden und Angehörigen sowie Alumni (bis 5 Jahre nach Verlassen der jeweiligen Hochschule) der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Technischen Hochschule Mittelhessen offen.
Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Die Beratung erfolgt durch Studierende. Das bedeutet, dass Fachkenntnisse der Beratenden vorliegen und diese auch geschult sind, sorgfältig und richtig zu beraten. Allerdings kann gerade in der studentischen Beratung hinsichtlich der o.g. Rechtsthemen die Beratung eines (juristisch vorgebildeten) studentischen Beraters/Beraterin nicht vollumfänglich mit der Arbeit, der Erfahrung und Sorgfalt eines erfahrenen Rechtsanwalts verglichen werden. Dies gilt es bei der Beauftragung zu berücksichtigen. Wenn unsere Vorprüfung z.B. aufgrund der Komplexität deines Falles ergibt, dass deine Anfrage für eine studentische Beratung bei uns nicht geeignet ist, werden wir dir dies zurückmelden. Du kannst in diesem Fall gerne auf eine:n der (regionalen) Rechtsanwälte bzw. -anwältinnen zugehen und diese beauftragen.
Die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Beratenden wird vor jeder Beratung vertraglich (bei betriebswirtschaftlicher Beratung mündlich) mit jedem bzw. jeder einzelnen Beratungssuchenden vereinbart. Ebenso wird jede Beratung protokolliert. Diese und auch die dazugehörige Einwilligung hinsichtlich deiner Daten werden wir dann in einem schriftlichen Auftrag (Beratungsauftrag) bestimmen.
Muss ich einen Vertrag abschließen?
Teilweise. Grundlage der studentischen Rechtsberatung ist ein so genannter "Beratungsauftrag", der von dir vor Tätigwerden der studentischen Beratenden zu unterzeichnen ist. In diesem schriftlichen Auftrag regeln wir vor allem den Umfang der Beratungsleistung, die Haftungsmodalitäten, den Datenschutz und (für dich sicherlich nicht unerheblich) die Unentgeltlichkeit der Erbringung der studentischen Beratungsleistung.
Welche gesetzlichen Grundlagen sind für studentische Rechtsberatungen maßgeblich?
Die außergerichtliche Rechtsberatung durch Personen, die nicht als Rechtsanwält:innen zugelassen sind, bestimmt sich nach Teil 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dessen § 6 RDG sieht eine Sonderregelung für unentgeltliche Beratung vor: Diese kann nicht nur von Jurist:innen mit Befähigung zum Richteramt (§ 6 Abs. 1 RDG), sondern auch von sonstigen Laien vorgenommen werden (§ 6 Abs. 2 RDG), soweit diese von einem Volljuristen (Jurist mit Befähigung zum Richteramt, z.B. zugelassene Rechtsanwälte) angeleitet werden.
Was kostet mich die Inanspruchnahme der studentischen Beratung?
Die Inanspruchnahme ist kostenlos ¬freiwillige Zuwendungen an die Beratenden sind nicht erlaubt. Dies ergibt sich aus der oben dargestellten rechtlichen Situation, erlaubt ist nur die unentgeltliche Rechtsberatung.
Wie ist die Haftung ausgestaltet?
An eine oder einen Studentierende:n können nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin; eklatante oder gar absichtliche Falschberatung muss aber auch bei einem unentgeltlichen Beratungsverhältnis nicht hingenommen werden.
Soweit es tatsächlich zu einem Schaden aufgrund einer von uns durchgeführten Beratung kommt, und dabei dem Beratenden grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann, muss dieser bzw. diese entsprechende Kompensation leisten.
Da weder mit den die Beratung begleitenden Rechtsanwält:innen noch mit den teilnehmenden Universitäten ein Vertrag besteht, scheiden dahingehende Ansprüche gegenüber diesen aus.
Wie läuft eine Beratung ab?
Nach der Prüfung der Geeignetheit des Falles für die studentische Beratung und dem Unterzeichnen des o.g. Beratungsauftrags wirst du von einem studentischen Team (bestehend aus Studierenden der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) kontaktiert. Im Rahmen der Beratung wird dann gemeinsam der Schwerpunkt, die Zielsetzung und Terminierung des Falles bestimmt. In der Regel werden Einzelberatungen zu bestimmten Fragestellungen angeboten, für deren Bearbeitung eine umfassende und sich stetig weiterentwickelnde Methoden-Toolbox und ein modern eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung steht. Ist die Beratung abgeschlossen, bitten wir dich noch um das Ausfüllen eines Feedbackbogens, damit wir die Qualität der Beratung stetig verbessern können.
von (angehenden) Berater:innen
Wer darf als Berater:in agieren?
Grundsätzlich kann jede:r Studierende der Wirtschafts- und Rechtswissenschaft als Berater:in mitwirken, der/die an der Justus-Liebig-Universität, der Technischen Hochschule Mittelhessen oder der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben ist.
Wie kann ich Beraterin oder Berater werden und was muss ich mitbringen?
Grundsätzlich kann jede und jeder Studierende der Wirtschafts- und Rechtswissenschaft als Beraterin oder Berater mitwirken, die/der aktuell an der Justus-Liebig-Universität, der Technischen Hochschule Mittelhessen oder der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben ist. Wir erwarten von Dir kein Expertenwissen, sondern eine intrinsische Motivation Dein Wissen zu teilen und in der Praxis zu festigen. Egal in welcher Phase deines Studiums Du dich befindest, glauben wir daran, dass Du Gründerinnen und Gründern mit Deiner Expertise bei der Verwirklichung ihrer Vision unterstützen kannst. Für deine Tätigkeit stellen wir Dir eine umfassende Methodensammlung zur Verfügung und bieten Dir jedes Semester einen Trainingstag, wo Dich interessante Impulsvorträge und Workshops erwarten. Außerdem erhältst Du Hilfestellung von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren, die Dich mit ihrem Fachwissen unterstützen und kannst auch die Kurse unseres Qualifizierungsprogramms nutzen.
Bewerben kannst Du kannst dich direkt hier online.
Warum lohnt sich eine Mitarbeit in der StartUp Clinic?
Du erhältst die Möglichkeit, deine im Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in praktischen und realen Situationen anzuwenden und zu vertiefen. Dadurch sammelst du nicht nur wertvolle Erfahrungen für deine eigene Laufbahn, sondern auch potenzielle Gründer:innen werden sehr dankbar für deine Leistung sein. Außerdem werden deine Beratungskompetenzen durch regelmäßige Weiterbildungen und Coachings ständig erweitert. Die Arbeit im interdisziplinären Team hilft dir, relevantes Wissen anzueignen, das über dein eigenes Studium hinausgeht. Am Ende deiner Tätigkeit erhältst du zu guter Letzt eine Bestätigung über deine qualifizierte ehrenamtliche Tätigkeit, in welcher die Inhalte deiner abgeschlossenen Beratungen und deine individuellen Fähigkeiten dokumentiert werden.
Welche Fälle werden im Rahmen der StartUp Clinic bearbeitet?
Du bearbeitest in der Clinic-Beratung ausschließlich Fälle, auf die du in einem entsprechenden Training vorbereitet wurdest. Derzeit umfasst unser Beratungsangebot Business Modeling, Pitching, sowie Teile des IT- und E-Commerce-Rechts (Erstellen eines Impressums, rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce, Umfang einer Datenschutzerklärung) und gewerbliche Schutzrechte (Design-, Marken- und Urheberrecht).
Welche Pflichten treffen mich als Berater:in?
Du erklärst dich bereit, mit anderen Studierenden Beratungen nach besten Wissen und Gewissen durchzuführen. Du bereitest dies gemeinsam mit deinen Kolleg:innen sowie bei Bedarf mit professionellen Mentor:innen vor. Du dokumentierst die Beratungsgespräch entsprechend der Vorgaben, verpflichtest dich aber auch, Informationen zu deinem Beratungsfall vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Für Beratungen zu Rechtsfragen wird außerdem ein „Beratungsauftrag“ unterzeichnet.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Für Fehler in der Beratung haftest Du nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Maßgeblich ist dabei jedoch nicht der Sorgfaltsstandard eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin (der bzw. die du ja noch nicht bist), sondern die Fähigkeiten eines Studierenden der Rechtswissenschaft bzw. Wirtschaftswissenschaften (bei Beratung zu BWL-Themen).
Welcher Arbeitsaufwand ist zu erwarten?
Vergiss‘ außerdem nicht, dass diese Bereiche nicht von dir alleine abgedeckt werden, sondern in interdisziplinären Teams aus drei bis fünf studentischen Beratenden in enger Zusammenarbeit mit den Gründungsinteressierten und mit Unterstützung erfahrener Mentor:innen.
Wie sieht der grobe Beratungsablauf aus?
Gründungsinteressierte stellen eine Beratungsanfrage, in der sie ihren Bedarf schildern. Anschließend findet eine Vorabprüfung durch uns statt, in der wir entscheiden, ob die Anfrage im Rahmen der von uns angebotenen Beratungsleistungen bearbeitet werden kann. Ist dies der Fall, ordnen wir diesen Beratungsfall einem geeigneten Team zu, welches dann Kontakt zu dem bzw. der Beratungssuchenden aufnimmt. Im Rahmen der Beratung wird dann gemeinsam der Schwerpunkt, die Zielsetzung und Terminierung des Falles bestimmt. In der Regel werden Einzelberatungen zu bestimmten Themen angeboten, für deren Bearbeitung eine umfassende und sich stetig weiterentwickelnde Methoden-Toolbox und ein modern eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung steht.